Das am 1. Juli 2021 eingeführte One Stop Shop (OSS)-System vereinfacht die Umsatzsteuererklärung für E-Commerce-Unternehmen innerhalb der EU. Hier die wichtigsten Punkte:
Was ist das OSS-System?
Unternehmen, die Waren oder digitale Dienstleistungen an Verbraucher in anderen EU-Ländern verkaufen, können die Umsatzsteuer über OSS einreichen, ohne sich in jedem EU-Land separat registrieren zu müssen.
Es ist zwingend erforderlich, die Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Mehrwertsteuersatzes des Landes des Kunden (Lieferadresse) zu berechnen.
Nutzungsbedingungen
Gilt nur für Verbraucherverkäufe.
Die Regelung gilt für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU ab einem Jahresumsatz von mehr als 10.000 Euro.
Die Registrierung im OSS ist über die Steuerbehörden in den Niederlanden erforderlich.
Wie funktioniert es?
Die OSS-Erklärung wird vierteljährlich in Ihrem Wohnsitzland eingereicht.
Die Steuerbehörden verteilen die Mehrwertsteuer auf die jeweiligen EU-Länder.
Ausnahmen
Für Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter 10.000 € gilt weiterhin die niederländische Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden niederländischen Websites: